Für internationale Mandanten

Wir beraten und vertreten ausländische Privatpersonen und Unternehmen in der Türkei, auf Englisch und Türkisch; RA Dr. Keçecioğlu spricht zudem Deutsch. Unsere Kanzlei ist in den Anwaltslisten aufgeführt, die die Botschaften der Vereinigten Staaten von Amerika und Schwedens in der Türkei veröffentlichen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie uns aus dem Ausland mandatieren können.

Typische Mandate

Die meisten unserer internationalen Mandanten kommen mit einem Anliegen mit Bezug zur Türkei zu uns: ein Urteil, das vollstreckt werden soll, eine Immobilie, die gekauft oder verkauft wird, eine Gesellschaft, die gegründet werden soll, oder eine Forderung, die einzutreiben ist.

  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche
  • Erwerb und Veräußerung von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige
  • Gesellschaftsgründung und gesellschaftsrechtliche Fragen für ausländische Gesellschafter
  • Handelsverträge mit türkischen Vertragspartnern
  • Investitionen in Energie und erneuerbare Energien
  • Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
  • Erbfälle mit Vermögen in der Türkei
  • Arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • Vertretung vor türkischen Gerichten und Behörden

Alle Tätigkeitsbereiche

So mandatieren Sie uns

  1. Erstkontakt

    Senden Sie uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular eine kurze Beschreibung der Angelegenheit und die Namen der beteiligten Parteien. Bitte senden Sie keine vertraulichen Unterlagen, bevor wir bestätigt haben, dass wir tätig werden können.

  2. Kollisionsprüfung und erste Einschätzung

    Wir prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht, und teilen Ihnen mit, ob wir Sie unterstützen können, welche Schritte folgen und welche Informationen wir benötigen.

  3. Mandat und Honorar

    Umfang unserer Tätigkeit und Honorar werden vor Beginn der Arbeit schriftlich vereinbart.

  4. Vollmacht

    Für Ihre Vertretung vor türkischen Gerichten und Vollstreckungsämtern benötigen wir eine notarielle Vollmacht, wie unten erläutert.

Vollmacht aus dem Ausland

Nach türkischem Recht kann ein Anwalt einen Mandanten in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren nur auf Grundlage einer notariellen Vollmacht vertreten. Wenn Sie sich außerhalb der Türkei befinden, gibt es dafür zwei Wege.

Bei einem türkischen Konsulat

Türkische Konsulate können die Vollmacht in türkischer Sprache aufnehmen. Eine vom Konsulat ausgestellte Vollmacht kann ohne weitere Förmlichkeiten in der Türkei verwendet werden.

Bei einem örtlichen Notar

Die Urkunde muss mit einer Apostille versehen sein, sofern der Staat dem Haager Apostille-Übereinkommen angehört, oder vom türkischen Konsulat legalisiert werden. Anschließend muss sie von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und von einem türkischen Notar beglaubigt werden.

Wir senden Ihnen den Wortlaut vorab zu, damit die Vollmacht die betreffende Angelegenheit abdeckt.

Honorar und Kosten

Unser Honorar wird schriftlich vereinbart. Nach dem türkischen Rechtsanwaltsgesetz darf das vereinbarte Honorar die von der Union der Türkischen Rechtsanwaltskammern veröffentlichte Mindestgebührenordnung nicht unterschreiten. Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten sowie Übersetzungs- und Notarkosten sind im Honorar nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Zusammenarbeit aus der Ferne

Die meisten Angelegenheiten lassen sich erledigen, ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen. Besprechungen führen wir per Telefon oder Videokonferenz, Unterlagen tauschen wir elektronisch aus, und wir berichten Ihnen in jeder Phase des Verfahrens auf Englisch.

Gerichtsverfahren in der Türkei werden auf Türkisch geführt; Unterlagen in anderen Sprachen sind mit einer beglaubigten türkischen Übersetzung einzureichen. In manchen Verfahren kann das Gericht Ihr persönliches Erscheinen anordnen.

Praktische Hinweise

  • Ausländische Privatpersonen benötigen für Geschäfte wie einen Immobilienkauf oder eine Kontoeröffnung in der Regel eine türkische Steuernummer. Sie ist beim türkischen Finanzamt und in vielen Fällen auch über ein türkisches Konsulat erhältlich.
  • Im Ausland ausgestellte Urkunden benötigen in der Regel eine Apostille oder konsularische Legalisation sowie eine beglaubigte türkische Übersetzung, bevor sie vor türkischen Gerichten oder Behörden verwendet werden können.
  • Rechtsanwälte in der Türkei unterliegen nach dem Rechtsanwaltsgesetz der Schweigepflicht. Was Sie uns anvertrauen, bleibt vertraulich.